Beratung und Unterstützung für Fachkräfte

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Sie haben ein Recht, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten, ihre Meinung zu äußern und vor jeglicher Form von Gewalt geschützt zu werden.

Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung und jeglicher Form von Gewalt zu schützen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt in gemeinsamer Verantwortung aller Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die Kinder und Jugendliche und Familien begleiten, betreuen oder beraten.

Kinderschutz gelingt in gemeinsamer Verantwortung.  Dafür braucht es eine wachsame Öffentlichkeit und ein gut funktionierendes Netzwerk, um Gefährdungen frühzeitig wahrzunehmen und abzuwenden.

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, finden hier Informationen zum Thema Kinderschutz sowie Ansprechpartner, hilfreiche Materialien und Fortbildungsangebote. 

 

Netzwerk Kinderschutz, Beratung und Angebote

Die Kinderschutzkoordinatorinnen sind Ansprechpartnerinnen für alle Fachkräfte und Akteure, die in und für Ratingen mit Themen und Fragen des Kinderschutzes betraut sind.

Das Ziel der Kinderschutzkoordination besteht darin, eine strukturierte, effektive und verlässliche Zusammenarbeit aller am Kindeswohl beteiligten Akteure zu erwirken und damit die Qualität im Kinderschutz in Ratingen zu verbessern.

Zu den Aufgaben der Kinderschutzkoordination gehören:

  • Auf- und Ausbau des Netzwerkes Kinderschutz in Ratingen
  • Fachliche Begleitung des Netzwerks Kinderschutz
  • Ausrichtung und Organisation von Fort- und Weiterbildungen
  • Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, Netzwerktreffen
  • Fachliche Begleitung der Kinderschutzfachkräfte in Ratingen
  • Begleitung und Beratung der städtischen Kindertageseinrichtungen in Kinderschutzfragen
  • Beratungen im Kinderschutz (gem. §§ 8a,8b SGB VIII, §4KKG)
  • Begleitung der Umsetzung von Schutzkonzepten in den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe

Mit dem im Mai 2022 verabschiedeten Landeskinderschutzgesetz sind die Jugendämter in NRW dazu verpflichtet interdisziplinäre Kinderschutznetzwerke zu bilden und zu koordinieren.

Ziel des Netzwerkes Kinderschutz ist es, die Qualität des Austauschs  und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteur*innen im Kinderschutz zu verbessern und Rahmenbedingungen für einen gelingenden Kinderschutz zu gestalten durch

  • strukturelle Vernetzung
  • Absprachen zum Verfahren gem. § 8a SGB VIII, § 4 KKG
  • Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gem. § 4 KKG

Im Netzwerk Kinderschutz sollen Akteur*innen zusammenkommen, die den Kinderschutz in Ratingen mitgestalten. Der Gesetzgeber sieht Vertretungen insbesondere folgender Einrichtungen oder Berufsgruppen vor:

  • das Jugendamt, insbesondere der Bezirkssozialdienst
  • Träger von Einrichtungen und Diensten, mit Vereinbarungen gemäß § 8a
  • insoweit erfahrene Fachkräfte
  • Geheimnisträger gemäß § 4 Absatz 1 KKG
  • Schulen
  • Gesundheitsämter 
  • Polizei- und Ordnungsbehörden
  • Familiengerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Verfahrensbeistände
  • Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016
  • Netzwerke Frühe Hilfen
  • Kreis Jobcenter Mettmann

Das Netzwerk Kinderschutz in Ratingen wird koordiniert und begleitet durch die Kinderschutzkoordination.

Haben Sie Fragen zum Netzwerk Kinderschutz? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe

müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen müssen sie

  • eine Gefährdungseinschätzung vornehmen
  • bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) hinzuziehen
  • die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung miteinbeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

Wichtig: Niemals alleine im Kinderschutz! Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Ziehen Sie eine Kinderschutzfachkraft zur Beratung hinzu!

 

Berufsgeheimnisträger

Angehörige bestimmter Berufsgruppen sind Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Psychologinnen und Psychologen
  • Beraterinnen und Berater (Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- und Lebensberatung)

Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) dazu angehalten, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und im Gespräch auf Hilfen hinzuwirken.

In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. 

 

Personen, die beruflich im Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen:

Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, können sich ebenfalls durch eine Kinderschutzfachkraft beraten lassen (nach § 8b SGB VIII). Dazu gehören z.B.

  • Sportvereine
  • Schulbusfahrer und –fahrerinnen
  • Hausmeister und Hausmeisterinnen

 

Wen kontaktiere ich für eine Beratung?

Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe halten in der Regel eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz für die Beratung vor. Fragen Sie als Fachkraft bei Ihrem Träger nach.

Sowohl die Kinderschutzkoordinatorinnen , als auch der Kinderschutzbund (Frau Junggeburth und Frau Hamann) stehen Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

Für die Ratinger Schulen ist festgelegt, dass die Beratung durch den Kinderschutzbund erfolgt.

Arbeiten Sie in einer Kindertageseinrichtung und benötigen eine Beratung? Dann finden Sie in der folgende Liste entsprechende Kontaktdaten.

 

Kinderschutzfachkräfte sind für die Beratung in Kinderschutzfällen entsprechend fortgebildete und erfahrene pädagogische Fachkräfte:

  • sie leisten die fachliche Beratung in Kinderschutzfällen
  • begleiten den Prozess der Gefährdungseinschätzung
  • führen als Experten durch das Verfahren im Kinderschutz
  • sind methodische Berater/innen im Bereich der Gesprächsführung sowohl mit Kolleginnen und Kollegen als auch mit den Betroffenen
  • verfügen über Wissen in Bezug auf das Hilfenetzwerk in Ratingen
  • und sind beteiligt an der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz

Die Beratung durch die Kinderschutzfachkraft erfolgt anonymisiert bzw. pseudonymisiert, sodass keine Rückschlüsse auf die betroffenen Personen erfolgen kann.

Die insoweit erfahrenen Fachkräfte in Ratingen werden durch die Kinderschutzkoordination begleitet und vernetzt.

 

Risikoeinschätzungsbögen

Im Vorfeld oder während einer Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft sollen Risikoeinschätzungsbögen dabei unterstützen, subjektive Eindrücke und Beobachtungen altersgerecht einzuschätzen.

Nutzen sie für die Einschätzung gerne die Bögen der Stadt Ratingen. Sie finden diese weiter unten.