Geschäftsstelle des Integrationsrates

Der Integrationsrat ist das kommunale Fachgremium zur Förderung der Integration, politischen Partizipation und gesellschaftlichen Teilhabe von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Er ist zugleich die demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte gegenüber dem Rat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.

Die Stadt Ratingen ist nach § 27 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden in geheimer Wahl direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern Ratingens gewählt und sechs Mitglieder werden vom Rat der Stadt Ratingen entsandt.

Zusammen mit den Kommunalwahlen am 13. September 2020 wurde der aktuelle Integrationsrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Geschäftsführung des Integrationsrates liegt bei der Integrationsbeauftragten.

Der Integrationsrat berichtet über seine Aktivitäten auf einer eigenen Homepage.