Stadtreinigung

Ein sauberes Stadtbild trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste wohlfühlen.

Wer reinigt wo?

Wer für die Reinigung der Straße zuständig ist, ob die Stadt Ratingen oder die Bürgerinnen und Bürger, richtet sich nach der Regelung der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung mit dem dazugehörigen Straßenverzeichnis (Ortsrechtsnummer 700).

Die Reinigung und Winterwartung der Gehwege sowie der im Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen werden ausnahmslos den Eigentümer/ innen der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Zur Reinigung gehört die Beseitigung von Verschmutzungen aller Art, die die Sicherheit, Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen, insbesondere die Beseitigung von Laub, abgefallenen Blüten, Zweigen, Unkraut, Papier, Zigarettenkippen etc.

Bitte beachten Sie:

Kehricht und Herbstlaub darf nicht in den Rinnstein gekehrt werden. Kehricht gehört in die Restabfalltonne, das Laub können Sie auf den Komposthaufen, in die Biotonne oder in die speziellen Laubsäcke geben. Die Reinigung sollte in der Regel 1 x wöchentlich, bei Bedarf jedoch auch öfter vorgenommen werden.

Wohin mit Böllerresten nach Silvester

Wer an Silvester Raketen und Böller in die Luft schießt, sollte die Reste anschließend auch aufräumen. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller gehören in den Restabfall. Das gilt auch für die Pappe an und um die Feuerwerkselemente, denn sie ist nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt.

Der nächste Wintereinbruch kommt bestimmt

Mit Beginn der kalten Jahreszeit kommen auch wieder besondere Aufgaben auf die Ratinger Bürgerinnen und Bürger zu. Um Stürze und Unfälle auf Grund von Schnee und Eis zu vermeiden, müssen die Bürgersteige und Fußwege nach jedem Schneefall unverzüglich in einer Breite von ca. 1,50 Meter geräumt und bei Glätte sofort durch abstumpfende Mittel bestreut werden. Streusalz ist nur bei besonderen Gefahrenstellen wie beispielsweise Treppen oder Rampen erlaubt. Der Schnee sollte zwischen Gehweg und Grundstück angehäuft werden, damit Fußgänger und Fahrzeuge möglichst wenig gefährdet oder behindert werden.

Der Winterdienst ist zu folgenden Zeiten durchzuführen:

  • werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Eisglätte

  • sonn- und feiertags im Zeitraum von 9 bis 20 Uhr.

Für diejenigen Fahrbahnen, die von der Stadt Ratingen betreut werden, rücken bei einsetzendem Schneefall oder aufkommender Eisglätte die Winterdienstfahrzeuge aus. Da die Mitarbeiter/innen nicht alle Straßen auf einmal bedienen können, gibt es einen sogenannten Dringlichkeitsplan. Sind die verkehrswichtigen Straßen geräumt, werden anschließend die weniger befahrenen Routen angefahren.

Sollten Sie Hinweise auf besondere Gefahrensituationen haben, rufen Sie bitte die Einsatzleitung für den Winterdienst unter der Telefonnummer 02102 5507010 an.

Wer für die Reinigung der Straße zuständig ist, ob die Stadt Ratingen oder die Bürgerinnen und Bürger, richtet sich nach der Regelung der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung mit dem dazugehörigen Straßenverzeichnis (Ortsrechtsnummer 700).

Die Reinigung und Winterwartung der Gehwege sowie der im Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachten Fahrbahnen werden ausnahmslos den Eigentümer/ innen der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Zur Reinigung gehört die Beseitigung von Verschmutzungen aller Art, die die Sicherheit, Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen, insbesondere die Beseitigung von Laub, abgefallenen Blüten, Zweigen, Unkraut, Papier, Zigarettenkippen etc.

Bitte beachten Sie:

Kehricht und Herbstlaub darf nicht in den Rinnstein gekehrt werden. Kehricht gehört in die Restabfalltonne, das Laub können Sie auf den Komposthaufen, in die Biotonne oder in die speziellen Laubsäcke geben. Die Reinigung sollte in der Regel 1 x wöchentlich, bei Bedarf jedoch auch öfter vorgenommen werden.

Wer an Silvester Raketen und Böller in die Luft schießt, sollte die Reste anschließend auch aufräumen. Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller gehören in den Restabfall. Das gilt auch für die Pappe an und um die Feuerwerkselemente, denn sie ist nach dem Abfeuern mit chemischen Rückständen verschmutzt.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit kommen auch wieder besondere Aufgaben auf die Ratinger Bürgerinnen und Bürger zu. Um Stürze und Unfälle auf Grund von Schnee und Eis zu vermeiden, müssen die Bürgersteige und Fußwege nach jedem Schneefall unverzüglich in einer Breite von ca. 1,50 Meter geräumt und bei Glätte sofort durch abstumpfende Mittel bestreut werden. Streusalz ist nur bei besonderen Gefahrenstellen wie beispielsweise Treppen oder Rampen erlaubt. Der Schnee sollte zwischen Gehweg und Grundstück angehäuft werden, damit Fußgänger und Fahrzeuge möglichst wenig gefährdet oder behindert werden.

Der Winterdienst ist zu folgenden Zeiten durchzuführen:

  • werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nach Beendigung des Schneefalls oder nach Entstehen der Eisglätte

  • sonn- und feiertags im Zeitraum von 9 bis 20 Uhr.

Für diejenigen Fahrbahnen, die von der Stadt Ratingen betreut werden, rücken bei einsetzendem Schneefall oder aufkommender Eisglätte die Winterdienstfahrzeuge aus. Da die Mitarbeiter/innen nicht alle Straßen auf einmal bedienen können, gibt es einen sogenannten Dringlichkeitsplan. Sind die verkehrswichtigen Straßen geräumt, werden anschließend die weniger befahrenen Routen angefahren.

Sollten Sie Hinweise auf besondere Gefahrensituationen haben, rufen Sie bitte die Einsatzleitung für den Winterdienst unter der Telefonnummer 02102 5507010 an.