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Für Sie als Bürgerinnen und Bürger sind unsere Mitarbeitenden in der Friedhofsverwaltung vor allem im Trauerfall wichtige Adressaten. Denn: Sie bearbeiten Bestattungsanträge, reservieren im Auftrag von Hinterbliebenen oder Bestattungsinstituten den Bestattungstermin, bereiten die erworbene Grabstätte vor und verschließen sie im Anschluss an die Bestattung. Für eine Trauerfeier oder ein gemeinschaftliches Abschiednehmen reservieren sie außerdem die Kapellen oder Trauerräume auf unseren Friedhöfen. Auf den folgenden Seiten können Sie sich über Bestattungen, Grabarten und Kosten informieren sowie nötige Formulare herunterladen.
Grabarten für Urnenbeisetzungen
In einem Urnen-Reihengrab kann nur eine Urne bestattet werden. Auch die Lage der Grabstätte ist nicht frei wählbar. Hinterbliebene dürfen ein Urnen-Reihengrab mit einer Gedenkplatte von maximal 80 cm x 80 cm abdecken.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung
Wo gibt es Reihengrabstätten für Urnen?
Waldfriedhof
Friedhof Tiefenbroich
Friedhof Lintorf
Friedhof Hösel
Friedhof Eggerscheidt
Welche Basisgebühren fallen an?
Nutzungsrecht für 30 Jahre: 813,00 EUR
Grabbereitung: 145,00 EUR
Gesamt: 958,00 EUR
Nach der Feuerbestattung kann die Asche von Verstorbenen in einem Urnen-Wahlgrab beigesetzt werden. Die Grabstätte für ein Urnen-Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. In einem Urnen-Wahlgrab können bis zu sechs Urnen einer Familie bestattet werden. Als Abdeckung kann das die Grabstätte mit einer Platte von ca. 1m x 1m belegt werden.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre mit der Möglichkeit einer beliebigen Verlängerung
Wo gibt es Urnen-Wahlgräber?
Waldfriedhof
Friedhof Tiefenbroich
Friedhof Lintorf
Friedhof Hösel
Eggerscheidt
Welche Basisgebühren fallen an?
Wahlgrab für bis zu 6 Urnen für 30 Jahre:1.330,00 EUR
Grabbereitung: 145,00 EUR
Grabeinfassung: 126,00 EUR
Gesamt: 1.601,00 EUR
Verlängerung der Nutzungszeit pro Monat: 3,69 EUR
Immer mehr Menschen wünschen sich, „unter einem Baum“ bestattet zu werden. Baumgräber sind immer Urnengräber. Die Urne wird dabei im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde eingebracht. Bündig mit dem Erdniveau kann auf der Grabstätte eine Grabplatte aus unpoliertem Naturstein mit flacher Schrift eingelassen werden (30 cm x 20 cm, 8 cm hoch). Bepflanzungen und Grabschmuck sind nicht erlaubt. Die Gestaltung des Grabfeldes unter dem Baum, die Baumkontrolle und die Baumpflegearbeiten übernimmt die Friedhofsverwaltung.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung
Wo gibt es Baumgräber?
Waldfriedhof
Friedhof Tiefenbroich
Friedhof Lintorf
Friedhof Hösel
Welche Gebühren fallen an?
Nutzungsrecht für 30 Jahre: 813,00 EUR
Grabbereitung: 145,00 EUR
Grabunterhaltung für 30 Jahre: 494,00 EUR
Gesamt: 1.452,00 EUR
Ein anonymes Urnen-Reihengrab ermöglicht, dass Verstorbene auf einem Gemeinschaftsfeld ohne jede Kennzeichnung in einer Urne bestattet werden. Nach der Bestattung säen unsere Mitarbeitenden die Grabstelle mit Rasen ein. Die Pflege des Grabfeldes übernimmt die Friedhofsverwaltung. Den Termin für die Bestattung und die genaue Lage des Urnen-Reihengrabes kennen nur die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung. Es gibt also weder die Möglichkeit, die Urne zur Bestattung zu begleiten, noch einen direkten Ort des Gedenkens. Für Blumen oder Gestecke gibt es allerdings eine eigens dafür hergerichtete Fläche.
Bei einer (teil)-anonymen Grabanlage gruppieren sich die Urnengräber um ein Denkmal, auf dem eine namentliche Kennzeichnung möglich ist.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung
Wo gibt es anonyme Urnen-Reihengräber?
Waldfriedhof
Friedhof Tiefenbroich
Friedhof Lintorf
Welche Gebühren fallen an?
Nutzungsrecht für 30 Jahre: 722,00 EUR
Grabbereitung: 167,00 EUR
Grabunterhaltung für 30 Jahre: 476,00 EUR
Gesamt: 1.365,00 EUR
Grabarten für Sargbestattungen
Ein Reihengrab ist eine Grabstätte für eine Einzelperson. Wie der Name bereits andeutet, ist auch die Lage eines Reihengrabes auf dem Friedhof nicht frei wählbar. Er stammt noch aus Zeiten, als Sargbestattungen die Regel waren und die Friedhofsverwaltung ein Grabfeld deshalb der Reihe nach belegen konnte. Heute schließt sie auch Lücken, um Grabfelder als Einheiten zu erhalten.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung.
Wo gibt es Reihengräber?
Waldfriedhof
Friedhof Tiefenbroich
Friedhof Lintorf
Friedhof Hösel
Friedhof Eggerscheidt
Welche Basisgebühren fallen an?
Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.261,00 EUR
Grabbereitung: 379,00 EUR
Grabeinfassung: 62,00 EUR
Gesamt: 1.702,00 EUR
Das Wahlgrab ist die traditionelle Grabstätte für eine Sargbestattung. Oftmals sind es Ehepartner oder ganze Familien, die sich für ein Wahlgrab entscheiden. Denn: In einem Wahlgrab können eine oder mehrere Personen sowie bis zu sechs Urnen bestattet werden. Der Platz für ein Wahlgrab kann bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden. In Ratingen gibt es Wahlgräber in „Normallage“ und Wahlgräber in „Sonderlage“. Letztere bestehen aus mehreren Grabstellen in bevorzugter Lage oder mit einer besonderen Bepflanzung in der Umgebung.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung
Wo gibt es Einzel- und Mehrstellige-Wahlgräber?
Waldfriedhof
Friedhof Tiefenbroich,
FriedhofEggerscheidt,
Friedhof Hösel,
Friedhof Lintorf,
Welche Basisgebühren fallen an?
Einzel-Wahlgrab
Einzelwahlgrab für 30 Jahre: 1.765,00 EUR
Grabbereitung Einzel-Wahlgrab: 455,00 EUR
Grabeinfassung: 126,00 EUR
Gesamt: 2.346,00 EUR
Verlängerung der Nutzungsgebühr pro Monat: 4,46 EUR
Doppel-Wahlgrab
Doppel-Wahlgrab für 30 Jahre: 3.530,00 EUR
Grabbereitung Doppel-Wahlgrab: 455,00 EUR
Grabeinfassung: 157,00 EUR
Gesamt: 4.142,00 EUR
Verlängerung der Nutzungsgebühr pro Monat: 9,81 EUR
Anonyme Reihengräber für Sargbestattungen liegen auf einem Gemeinschaftsfeld, sind aber nicht gekennzeichnet. Nach der Bestattung säen unsere Mitarbeitenden die Fläche mit Rasen ein, die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Sowohl den Termin für die Bestattung als auch die genaue Lage des Grabes kennt nur die Friedhofsverwaltung. Hinterbliebene sollten deshalb bedenken, dass sie den Sarg weder zum Grab begleiten können, noch einen gekennzeichneten Ort des Gedenkens haben. Für Blumen oder Gestecke steht allerdings eine eigens dafür hergerichtete Fläche bereit.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung
Wo gibt es Anonyme Reihengräber?
FriedhofTiefenbroich
Waldfriedhof
Welche Basisgebühren fallen an?
Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.135,00 EUR
Grabbereitung: 379,00 EUR
Grabunterhaltung für 30 Jahre: 1.426,00 EUR
Gesamt: 2.940,00 EUR
Ein Sarg kann auch in einem Rasen-Reihengrab bestattet werden. Nach der Bestattung wird die Grabstätte mit Rasen eingesät. Hinterbliebene können eine Grabplatte mit den Abmessungen 50cm x 40cm x (6-12cm) auf die Grabstätte legen lassen, Grabschmuck wie Blumen und Kerzen sind nicht erlaubt. Unsere Mitarbeitenden kümmern sich um die Pflege des Grabfeldes . Für Hinterbliebene, die zum Beispiel immobil sind, weit entfernt wohnen, oder aus anderen Gründen keine Möglichkeit zur Grabpflege sehen, sind Rasen-Reihengräber eine pflegeleichte Alternative.
Welches Nutzungsrecht gilt?
30 Jahre ohne die Möglichkeit zur Verlängerung
Wo gibt es Rasen-Reihengräber?
Waldfriedhof
Welche Basisgebühren fallen an?
Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.135,00 EUR
Grabbereitung: 379,00 EUR
Grabunterhaltung für 30 Jahre: 1.426,00 EUR
Gesamt: 2.940,00 EUR
Grabstätten für Kinder
Die Erfahrung, ein Kind zu verlieren, ist für Eltern nur schwer zu verkraften. In einer solchen Situation lässt die Friedhofsverwaltung sie nicht alleine, sondern bietet ihnen auf verschiedenen Friedhöfen eine gebührenfreie Grabstätte an. Auch Eltern von früh- oder totgeborenen Babys müssen in Ratingen nicht mehr erdulden, dass ihre „Sternenkinder“ nur dann bestattet werden können, wenn sie ein bestimmtes Gewicht erreicht haben. Seitdem der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Bestattung zulässt, hat für uns der Wunsch der Eltern nach einem Ort der Trauer Priorität.
Gebührenfreie Reihengräber für Kinder
Ein in Ratingen verstorbenes Kind bis zum Alter von fünf Jahren erhält auf den kommunalen Friedhöfen ein kostenloses Reihengrab. Kinder können dort in einem Sarg oder einer Urne bestattet werden. Die Ruhefrist für ein solches Reihengrab beträgt normalerweise 25 Jahre. Sollten Sie nach Ablauf der Ruhefrist eine Verlängerung wünschen, kontaktieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung.
Auf folgenden Friedhöfen gibt es Reihengrabstätten für Kinder:
Waldfriedhof: für Sarg- und Urnenbestattungen sowie für islamische Bestattungen
Friedhof Tiefenbroich: für Sarg- oder Urnenbestattungen
Friedhof Lintorf: für Sarg- oder Urnenbestattungen
Friedhof Hösel: für Sarg- oder Urnenbestattungen
Auf dem Waldfriedhof wurde ein Gräberfeld für Sternenkinder eingerichtet. Die Grabstellen sind als Rasenfläche angelegt und werden von der Stadt Ratingen gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Auch die Ratinger Beerdigungsinstitute bestatten Sternenkinder kostenfrei. Die Firma Gustav Witzel aus Düsseldorf hat dafür ein Grabdenkmal gespendet auf dem eine Namensplatte angebracht werden kann.
Eine Bestattung nach islamischem Glauben vollzieht sich nach festen Ritualen. Viele können wir möglich machen, andere sind nicht mit den deutschen Gesetzen vereinbar.
Menschen islamischen Glaubens dürfen in Nordrhein-Westfahlen innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Tod bestattet werden.
Weil die Sargpflicht in NRW nicht mehr besteht, machen wir in Ratingen die Bestattung in einem Leinentuch ohne Sarg möglich. Der Transport muss jedoch in einem Sarg erfolgen.
Im Islam haben Verstorbene ein ewiges Ruherecht. Dies gilt in Ratingen nicht. Bei einem Wahlgrab kann das Nutzungsrecht aber nach der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden.
Die rituellen Waschungen können auf dem Friedhof Tiefenbroich in einem speziellen Raum erfolgen.
Auf dem muslimischen Grabfeldern gibt es Wahlgräber und Reihengräber
Alle Grabstätten sind nach Mekka ausgerichtet.
Wo gibt es Grabstätten für Menschen muslimischen Glaubens?
Verlängerung der Nutzungsgebühr pro Monat: 4,90 EUR
Reihengrab ( 30 Jahre, keine Verlängerung möglich)
Nutzungsrecht für 30 Jahre: 1.261,00 EUR
Grabbereitung: 379,00 EUR
Grabeinfassung: 62,00 EUR
Gesamt: 1.702,00 EUR
Kindergräber:
Ein in Ratingen verstorbenes Kind bis zum Alter von fünf Jahren erhält in Ratingen ein kostenloses Reihengrab
Friedhofskapellen
Abschied in der Friedhofskapelle
Für die Nutzung de Kapelle ist eine Terminabsprache erforderlich. Hierbei hilft Ihnen der Bestatter oder Sie wenden sich an die Friedhofsverwaltung.
Auf jedem Friedhof gibt es eine Friedhofskapelle.
Eine Orgel sowie Grunddekoration mit Kunstpflanzen, Kerzen und Kranzständern ist vorhanden.
Welche Gebühren fallen an? Die Nutzung der Kapelle kostet 224,00 EUR
Waldfriedhof Ratingen Ost
40 Sitzplätze, 10 Stehplätze, kein Vordach vor der Kapelle
Friedhof Tiefenbroich
55 Sitzplätze, 25 Stehplätze, 40 Stehplätze unter dem Vordach der Kapelle
Friedhof Lintorf
50 Sitzplätze, 10 Stehplätze, 40 Stehplätze unter dem Vordach der Kapelle
Friedhof Hösel
40 Sitzplätze, 15 Stehplätze, 25 Stehplätze im Vorraum der Kapelle
Friedhof Eggerscheidt
30 Sitzplätze, 15 Stehplätze, 30 Stehplätze unter dem Vordach der Kapelle
Kapelle Waldfriedhof
Friedhofskapelle Tiefenbroich
Friedhofskapelle Lintorf
Friedhofskapelle Hösel
Friedhofskapelle Eggerscheidt
Kapelle Waldfriedhof Innenansicht
Kapelle Lintorf Innenansicht
Kapelle Hösel Innenansicht
Leuchter Kapelle Waldfriedhof
Friedhofskapelle Tiefenbroich Innenansicht
Trauerräume
Trauerräume
Abschied im Trauerraum Vielen Hinterbliebenen hilft es, sich persönlich vom Verstorbenen zu verabschieden. Ein Trauerraum bietet Angehörigen einen würdevollen Rahmen für das Abschied nehmen.
Für die Nutzung des Trauerraumes ist eine Terminabsprache erforderlich. Hierbei hilft Ihnen der Bestatter oder Sie wenden sich an die Friedhofsverwaltung.
Wann ist das Abschiednehmen im Trauerraum möglich?
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 14:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr
Wo gibt es Trauerräume?
Friedhof Tiefenbroich
Friedhof Lintorf
Welche Gebühren fallen an? Die Nutzung des Trauerraumes kostet 186,00 EUR
Bei einer Umbettung wird ein Grab geöffnet und der Sarg oder die Urne anschließend in ein neues Grab verlegt. Umbettungen können generell nur nach der Ruhefrist geschehen – es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor. Diese Gründe können auf Seiten der Friedhofsverwaltung oder auf Seiten der Angehörigen liegen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung
Die Beziehungen zwischen Menschen und Tieren sind vielfach sehr innig. Immer wieder wünschen Menschen sich deshalb, dass ihr Haustier in ihrem Grab bestattet wird. Seit September 2017 erlaubt das Friedhofs- und Bestattungsrecht dies. Die Totenasche eines kremierten Haustiers kann nun also als Beigabe im Grab von Verstorbenen bestattet werden.
Für die Gestaltung der Grabstätte gelten jedoch Regeln. So darf das verstorbene Tier zum Beispiel nicht durch eine Inschrift oder auf eine Weise hervorgehoben werden, die das Pietätsempfinden Dritter beeinträchtigen könnte.
Welche Gebühren fallen an?
Die Bestattung der Totenasche eines Tieres kostet 145,00 EUR.
Anmeldung/Terminvergabe für Bestattungen grundsätzlich nur telefonisch über die Friedhofsverwaltung.
Nach der Terminvergabe muss zur Bestätigung innerhalb von zwei Tagen eine Kopie des vollständig ausgefüllten Bestattungsauftrages per Mail an die friedhofsverwaltung@ratingen.de gesendet werden. (Alternativ als Fax)
Erfolgt dies nicht, wird der vergebene Termin storniert. Bei Erdbestattungen sowie Aufbahrungen ist schnellstmöglich die Zusendung der Todesbescheinigung per Mail erforderlich.
Eine Grabausschmückung durch die Friedhofsverwaltung erfolgt nicht.
Träger sowie Organisten werden nicht durch die Stadt Ratingen gestellt.
Der Bestattungsauftrag (2-seitig) muss im Original unterschrieben zusammen mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen (Sterbeurkunde, evtl. Einäscherungsbescheinigung, evtl. Zustimmung des Nutzungsberechtigten bei vorhandenen Wahlgrabstätten) zur Beisetzung vor Ort auf dem Friedhof abgegeben werden.
Bei Beisetzungen ohne Bestatter kann eine Urne durch die Friedhofsmitarbeiter vor dem Termin in die Kapelle, an das Grab oder bereits in das Grab gestellt werden.
Erfolgt zur Beisetzung in mehrstelligen Wahlgräbern keine Angabe zur Platzierung einer Urne bzw. eines Sarges auf dem Bestattungsauftrag, entscheidet dies die Friedhofsverwaltung.
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