Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stadt-ratingen.de.

Die Stadt Ratingen strebt an, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) und der Richtline (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen BITV

Diese Website ist mit der BITV teilweise vereinbar und wird kontinuierlich weiter verbessert. 

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Kontraste

Bei Texten über Bildern und Hintergrundgrafiken kann der Kontrast nicht immer gewährleistet werden. In diesen Fällen kann mit dem Tool Eye-Able ein höherer Kontrast zur besseren Lesbarkeit eingestellt werden.

PDF-Dateien

Nicht alle Nicht-Web-Dokumente (z.B. PDF- oder Word-Dateien) liegen in barrierefreier Form vor.

Überprüfung

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2024 durchgeführten Selbstbewertung unter Zuhilfenahme des Analysetools Eye-Able.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback‐Formular benutzen.

Hinweis zum Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Diese Erklärung wurde im Februar 2024 erstellt.

Tastaturbedienung der Website

Mit der Tabtaste können Sie von Auswahl zu Auswahl vom Anfang der Seite bis zum Ende springen.

Um bestimmte Funktionen aufzurufen oder zu Seitenbereichen zu gelangen, sind Tastenkombinationen vorhanden:

Allgemeine Funktionen:

Alt-Taste und 0 Zur Startseite
Alt-Taste und M Zum Menü (Navigation) springen
Alt-Taste und 8 Zur Suche springen
Alt-Taste und I Zum Inhalt springen
Alt-Taste und A Zum Seitenanfang


Eye-Able Funktionen (Visuelle Hilfe):

Alt-Taste  und 1 Aufruf des Programmdialogs
Alt-Taste und Mausrad  Schrift vergrößern oder verkleinern
Alt-Taste und C Kontrast verändern
Alt-Taste und B Blaufilter zur Augenschonung
Alt-Taste und N Nachtmodus
Alt-Taste und S Seite vorlesen
Alt-Taste und 3 Farbschwäche ausgleichen
Alt-Taste und V Bilder ausblenden
Alt-Taste und 4 Weitere Funktionen aufrufen
Alt-Taste und T Navigation per Tastatur
Alt-Taste und Y Mauszeiger vergrößern
Alt-Taste und X Schriftart zur besseren Lesbarkeit verändern
Alt-Taste und K Animationen ausschalten
Alt-Taste und J Ton ausschalten
Alt-Taste und R Alles zurücksetzen