Städt. Gleichstellungsbeauftragte

Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte bringt frauenspezifische Belange oder Belange von Menschen, die von Diskriminierung auf Grund zugeschriebener Geschlechterrollen betroffen sind (neben Frauen in den unterschiedlichsten Lebenslagen – besonders aber alleinerziehende, ältere und behinderte Frauen –  z.B. Homo- und Bisexuelle, Trans-Personen, aktive Väter, Missbrauchs- und Gewaltopfer), in die Arbeit des Stadtrats bzw. der Stadtverwaltung ein. Sie machen also „schwache Interessen“ sicht- und hörbar, öffnen und demokratisieren so die kommunale Politik.

Dies beinhaltet auch die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats und der für ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse, jedoch ausschließlich in beratender Funktion ohne eigenes Stimmrecht bei Beschlüssen.

In ihrer beratenden Funktion bieten Gleichstellungsbeauftragte Beratung an, in denen sie Hilfe suchende Bürgern und Bürgerinnen zum Beispiel bei Sorgerechtsstreitigkeiten, in Fällen häuslicher Gewalt oder bei Diskriminierung unterstützen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen die Weiterleitung an entsprechende Fachämter in der Verwaltung oder an Hilfsangebote für Betroffene, die Ermutigung Hilfe zu suchen und anzunehmen und gegebenenfalls auch die Weiterleitung von Frauen mit ihren Kindern in geschützte Wohnunterkünfte.

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Nadine Mauch, Telefon 02102 550-3430