Baugenehmigungsverfahren

Planungen für Ihr Vorhaben dürfen wir nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung Ihres Entwurfsverfassers oder Ihrer Entwurfsverfasserin. Als erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure des Bauaufsichtsamtes beraten wir Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere im Baurecht.

Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Fehlt etwas, erhalten Sie von uns eine Liste mit Empfehlungen, um Ihre Unterlagen vervollständigen zu können.

Senden Sie uns Ihre Anfrage schriftlich an:
amt61@​ratingen.de

Gerne beraten wir Sie telefonisch montags von 14:00 - 16:00 Uhr und mittwochs von 10:00-12:00 Uhr.
Hier finden Sie alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.