Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung, Begleitung, Mitwirkung im Strafverfahren

Gerichtsverfahren gegen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie gegen Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren unterliegen den besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes.

Im persönlichen Gespräch mit dem Heranwachsenden oder dem Jugendlichen und ihren Eltern erfragen die Jugendgerichtshelfer/innen Aspekte über die bisherige Entwicklung, die derzeitige persönliche Situation sowie die Freizeitgestaltung der Betroffenen. Anschließend werden die Informationen zu einem Bericht zusammen-gefasst, den der Jugendrichter und die Staatsanwaltschaft erhält.